Algemeine Geschäftsbedingungen

  • Termine werden ab dem 18. Lebensjahr vergeben. In Einzelfällen und nur nach Absprache, ist es möglich Personen ab 16 Jahren zu tätowieren. Bei einem Termin für Personen unter 18 Jahren, wird zusätzlich eine Einverständniserklärung (wird von Electricity Tattoo gestellt) sowie eine Kopie des Personalausweises eines Erziehungsberechtigten benötigt. Zusätzlich, muss die in der Einverständniserklärung genannte, erziehungsberechtigte Person zum Termin anwesend sein.
  • Der Kunde ist verpflichtet, Krankheiten, mögliche Allergien, sowie die Einnahme von Medikamenten, die den Termin beeinflussen können vor Terminvereinbarung mitzuteilen. Insbesondere Infektionskrankheiten- und Immunschwächen wie HIV, Hepatitis, MRSA, etc., müssen im Vorgespräch dringend mitgeteilt werden. In diesem Fall ist eine Tätowierung nicht möglich.
  • Eine Schwangerschaft ist dringend mitzuteilen! In diesem Fall ist eine Tätowierung nicht möglich.
  • Bei der Terminvereinbarung ist eine Anzahlung von mindestens 50€ zu entrichten. Mit der Vereinbarung des Termins und der damit verbundenen Anzahlung, schließt der Kunde einen rechtsverbindlichen Vertrag mit Electricity Tattoo. Die Beauftragung wird durch die Zahlung seitens des Kunden nachgewiesen. Die Anzahlung wird nach Beendigung der Arbeit mit dem Gesamtpreis verrechnet. Eine Erstattung der Vorausleistung ist ausgeschlossen.
  • Terminänderungen und Absagen müssen mindestens drei Werktage im Voraus persönlich (nicht über SMS, Email, Facebook oder Whatsapp) bekannt gegeben werden. Die Frist von drei Werktagen ist unbedingt einzuhalten. Andernfalls verfällt die geleistete Anzahlung und der Anspruch auf einen neuen Termin oder Folgetermine kann aufgehoben werden. Bei einer fristgerechten Absage wird die Anzahlung für einen den neuen Termin gutgeschrieben. Im Falle von Krankheit wird die Anzahlung nur gutgeschrieben, wenn ein ärztliches Attest (Kopie reicht aus) vorgelegt wird.
  • Erscheint der Kunde mit einer Verspätung von mehr als 15 Minuten, entfällt sein Recht auf den Termin. In diesem Fall verfällt die geleistete Anzahlung. Eine Rückerstattung ist nicht möglich.
  • Nachstechtermine, sofern nötig, liegen im Ermessen des Tätowierers und sind in den ersten drei Monaten kostenlos (richtige Pflege vorausgesetzt). Bei unsachgemäßer Pflege der Tätowierung entfällt diese Kulanz und das Nachbearbeiten wird kostenpflichtig oder verwehrt.
  • Gutscheine sind innerhalb von zwölf Monaten nach dem Kauf einzulösen. Eine Auszahlung (auch Teilbeträge) sowie Übertragung auf Dritte ist nicht möglich.
  • Der Kunde erscheint ohne mitgebrachte Zuschauer oder Haustiere zum Termin.
  • Es wird niemand tätowiert, der unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht.
  • Die Arbeiten werden gemäß der – Anforderungen der Hygiene beim Tätowieren – nach Angaben des LZG NRW ausgeführt.
  • Es werden ausschließlich Einwegartikel verwendet.
  • Der Kunde wird vor dem Termin über die verwendeten Farben, Risiken und Komplikationen, sowie die Pflege seines Tattoos aufgeklärt und aufgefordert, die Pflegeratschläge zu befolgen, um mögliche Komplikationen zu vermeiden. Für etwaige Folgen, insbesondere bei Nichtbeachtung, wird keine Haftung übernommen.


Mit der Terminvereinbarung versichert der Kunde die hauseigenen AGB von Electricity Tattoo als gelesen und akzeptiert.